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Die wichtigsten Fragen und Antworten

zur Abgeltungsteuer ab 01.01.2009

 

Am 1. Januar 2009 tritt in Deutschland die Abgeltungsteuer in Kraft. Ob Kursgewinne, Zinserträge oder Dividenden: Kapitalerträge, die über den Sparerpauschbetrag von 801 Euro (Verheiratete 1.602 Euro) hinausgehen, werden dann pauschal mit 25 Prozent besteuert - zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer wird direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

 

Die Neuregelungen im Überblick:

 

  • Kapitalerträge werden ab 2009 pauschal mit 25 Prozent besteuert
  • Die Haltedauer spielt keine Rolle mehr für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen - die zwölfmonatige Spekulationsfrist entfällt.
  • Gewinne aus Aktienverkäufen sowie Dividenden werden komplett versteuert und auf den Sparerpauschbetrag angerechnet - das bisher gültige Halbeinkünfteverfahren gilt ab 2009 nicht mehr

 

Anleger sollten sich jetzt bereits mit dem Thema Abgeltungsteuer auseinandersetzen. Denn in der Übergangsphase bis zum 31.12.2008 gelten noch Übergangsregelungen, die langfristig steuerfreie Renditen ermöglichen.

 

Hierzu nun einige wichtige Fragen und Antworten:

 

 

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