Ausnahmen "konsequent streichen": Rechnungshof will Umsatzsteuergesetz entrümpeln
"Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage", heißt es im Umsatzsteuergesetz. Doch so einfach ist es dann doch nicht, haarklein sind im Folgenden Hunderte von Ausnahmen geregelt. Der Bundesrechnungshof dringt auf eine deutliche Verschlankung.
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