Bei Medikamenten auf Rezept: BGH verbietet Apotheken-Geschenke
Eine Packung Taschentücher, ein Päckchen Traubenzucker oder ein Gutschein für ein Brötchen: Bislang gab es das in der Apotheke oft kostenlos dazu. Künftig ist das aber tabu. Der Bundesgerichtshof sieht hier einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
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