Börsenlexikon - Sondervermögen
Als Sondervermögen wird das investierte Vermögen eines offenen Investmentfonds bezeichnet. Es wird getrennt vom Vermögen der Investmentgesellschaft verwaltet und ist daher im Insolvenzfall vor dem Gläubigerzugriff geschützt.Von Gastautor Holger Scheve
Powered by Steuernachrichten