Entschädigung für Atomausstieg: Karlsruher Urteil betrifft nur zwei Akws
Das Bundesverfassungsgericht spricht den Energiekonzernen Entschädigungen wegen des raschen Atomausstiegs im Jahr 2011 zu. Doch das Urteil betrifft nur zwei Atomkraftwerke und ihre Reststrommengen - und nicht alle Energieriesen bekommen Geld.Powered by Suchmaschinenoptimierung