Entscheidung in München - Gericht spricht MAN-Aktionären höhere Barabfindung zu
Geldsegen für MAN-Aktionäre: Das Landgericht München hat entschieden, dass die Abfindung des Autokonzerns an seine Aktionäre zu niedrig angesetzt war und korrigiert werden muss. Der Ausgleich hingegen ändert sich nicht.
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