Gas- und Strompreisbremse: Kartellamt will Energieversorger an Missbrauch hindern
Um Verbraucher zu entlasten, deckelt der Bund den Preis für Gas, Fernwärme und Strom für 80 Prozent des Verbrauchs. Er zahlt den Energieunternehmen die Differenz zum Marktpreis. Damit die Konzerne nicht mit überhöhten Preisen Kasse machen, baut das Bundeskartellamt eine neue Abteilung auf.
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