Gericht kippt Barabfindung: VW soll MAN-Aktionären mehr zahlen
Die von Volkswagen im Zuge der MAN-Übernahme angebotene Barabfindung für die Minderheitsaktionäre ist nach Auffassung eines Gerichts zu niedrig. Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig, der Streit könnte noch eine Weile weitergehen.Powered by Vergleichsportal
