Kartellamt genehmigt Pläne: Für Zuckerindustrie gilt Sonderregel bei Gasknappheit
Um auf eine Gasknappheit reagieren zu können, stellen deutsche Zuckerhersteller die Energieversorgung ihrer Fabriken um. Weil das aber nicht vor dem Winter vollzogen ist, erlaubt das Kartellamt dem Industriezweig zeitlich begrenzte Pläne zur Zusammenarbeit.
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