Keine Online-Ausnahmen - Amazon verliert Prozess: Herkunftsland von Obst und Gemüse muss angegeben werden
Jeder Supermarkt muss den Kunden verraten, woher das angebotene Obst und Gemüse kommt. Amazon argumentierte, im Online-Handel sei diese Regel nicht umsetzbar – und kassiert jetzt die zweite Pleite vor Gericht.
Powered by Kreditvergleich