Überbrückungshilfe IV: Neue Corona-Hilfen für Unternehmen verfügbar
Aufgrund der Omikron-Variante und der damit verbundenen Einschränkungen stehen viele Unternehmen vor einer erneuten Belastungsprobe. Ab sofort kann daher die neue "Überbrückungshilfe IV" beantragt werden. Voraussetzung dafür ist zunächst eine Umsatzeinbuße von mindestens 30 Prozent.
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