Verstoß gegen Netzneutralität: Gericht verlangt Änderungen bei "StreamOn"
Die Telekom darf ihr Angebot "StreamOn" nicht in der Form weiterbetreiben, wie bislang. Das entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster. Das Gericht sieht gleich zwei Rechtsverletzungen. Das heißt: Tarife müssen nun angepasst werden.
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